SEPA-Lastschriftmandat & vertragsrelevante Hinweise
Nachfolgend finden Sie die für die Vertragsbeziehung relevanten Hinweise zum SEPA-Lastschriftmandat, zu Bankauskünften, Auskunfteien, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Autorisierungsentgelten.
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige (Wir ermächtigen) die NEXPOS, Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von der NEXPOS auf mein (unsere) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Hinweise
Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vermerkt, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Abrechnungs- und Einreichungswährung ist EUR. Die Geschäftssprache ist Deutsch.
Bankauskunft
Ich ermächtige die NEXPOS, Bankauskünfte allgemeiner Art einzuholen und befreie die kontoführende Bank insoweit vom Bankgeheimnis.
Auskunfteien
Ich willige/Wir willigen in die Übermittlung der in der Erklärung zur Datenübermittlung an Auskunfteien genannten Daten an die Creditreform, Verband der Vereine Creditreform e.V., Hellerbergstraße 12, 41460 Neuss, ein.
Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsverbindung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) für Terminals, Wartungsverträge und Netzbetrieb von der NEXPOS, sowie die Preisliste in der jeweils für Sie gültigen Fassung.
Die AGB können jederzeit auf unserer Internetseite abgerufen werden. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen besondere Bedingungen und Zusatzvereinbarungen, wie vertraglich vereinbart. Sie enthalten Abweichungen oder Ergänzungen zu den AGB.
Autorisierungsentgelt
Das Entgelt wird an den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister abgeführt. Das Vertragsunternehmen akzeptiert hiermit die diese Zahlungspflicht begründenden Autorisierungsentgeltabreden, welche die NEXPOS in ihrem Namen mit der Kreditwirtschaft abgeschlossen hat.
Maßgeblich für die Geschäftsbeziehung sind die jeweils vereinbarten Vertragsunterlagen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preislisten sowie gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen.